Schadengutachten

Unfall gehabt?

Oft bieten Versicherungen bei Verkehrsunfällen dem Geschädigten eine unbürokratische Abwicklung des Schadens an und schlagen einen «hausinternen» Gutachter vor. Sie sollten jedoch wissen, dass Sie als Geschädigter grundsätzlich nicht verpflichtet sind, diesen Vorschlag zu akzeptieren. Der Gutachter ist im Namen seines Auftraggebers tätig und vertritt daher grundsätzlich in erster Linie dessen Interessen.

Im Falle eines unverschuldeten Verkehrsunfalls bietet es sich an, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen – fragen Sie mich.

Eine Aufnahme des Schadens vor Ort bei Ihnen zu Hause ist selbstverständlich möglich und machbar.

Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung erstelle ich Ihnen schnell und kompetent ein Schaden- oder Beweissicherungsgutachten. Außerdem wird eine evtl. eingetretene Wertminderung ermittelt, so dass Sie diesen Minderwert an Ihrem reparierten Fahrzeug bei der gegnerischen Versicherung geltend machen können.

Ingenieurbüro Cornel

Partner der KÜS

Prüfstelle

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Tel.: 0151 – 23 40 00 05

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